GEZ Abmahnung wegen Verwendung falscher Begriffe

Der Onlinedienst akademie.de ist nach eigenen Angaben von der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepubklik Deutschland (GEZ) abgemahnt worden. Hiernach störe sich die GEZ an der Verwendung von Begriffen wie "GEZ-Gebühren" oder "GEZ-Anmeldung", weil diese Begriffe nicht existent seien und nach Auffassung der GEZ nur dazu dienen, ein negatives Image der GEZ hervorzurufen. Die Verwendung dieser Begriffe sei daher zu unterlassen. Netterweise hat man in der umfangreichen Liste der "nicht existenten" Begriffe gleich die politisch korrekten Versionen angegeben. Ich muß mir nun in der Tat einige Mühe geben, die Auffassung der GEZ in Bezug auf solche Begriffe wie "GEZ-Brief" nachzuvollziehen.

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1: [...] RA Kadelke berichtete

[...] RA Kadelke berichtete darüber und bezieht sich dabei auf einen Beitrag der akademie.de. In jenem Beitrag heißt es: [...]

2: Selbst die Tageschau

Selbst die Tageschau verwendet Begiffe wie "PC-Gebühr" oder "GEZ-Gebühr"
Der öffentlich rechtliche Rundfunk ist als massgeblich an der Verbreitung dieser Begriffe beteiligt.

3: Darauf muss man die GEZ

Darauf muss man die GEZ sofort hinweisen am besten per Fax oder Mail. Das ist ja unglaublich was ARD und ZDF da treiben.
Auf beiden Seiten findet sich der Begriff.

Helft der GEZ sich gegen diese Sender zu verteidigen.

4: die Gez Ist so blöde, dass

die Gez Ist so blöde, dass auf deren Seiten das Wort GEZ Anmeldung steht, wenn man das Anmeldeformular anklickt. Ihr Juristen müsst das mal rechtlich würdigen, ob die akademie rechtlich gut beraten war?
dann ist es ja die Lustigkeit, dass diese Abzockersynonyme links als falsch rechts immer auf die Drückerkolonne genannt Beauftragte der Landesrundfunkanstalten verweisen.
Besser kann man diese Leute nicht disqualifizieren man könnte mit Tucholsky vor Freude wiehern, wie solche Beamtenhirsche agieren.

Ist die GEZ eigentlich klageberechtigt? Bezweifeln das

5: Die neue Einnahmequelle der

Die neue Einnahmequelle der GEZ...

Die Gebühreneinzugszentrale ist so bekannt wie beliebt. Weniger bekannt dagegen ist die Tatsache, dass es so etwas wie eine namentliche GEZ-Gebühr gar nicht gibt. Denn was die GEZ da in wiederkehrenden Briefen unaufdringlich versucht, von deu...

6: Betreff:

Betreff: GEZ-Abmahnung
————————————————————————
Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Entsetzen und Fassungslosigkeit habe ich von Ihrer Abmahnung
(ausgesprochen durch Ihre Gebühreneinzugszentrale) erfahren, mit der Sie
die Verwendung von Begriffen wie “GEZ-Gebühr” verbieten wollen. (vgl.
akademie.de/pri...
)

Das meinen Sie nicht ernst, oder? Ich warte jedenfalls gespannt darauf, daß
sich Ihre Kabarett-Sendungen und Politmagazine dieses Themas annehmen,
schließlich herrscht ja innerhalb der ö.-r. Rundfunkanstalten
Rundfunkfreiheít und Binnenpluralismus, wenn ich das richtig verstanden
hab. Aber daß das nicht richtig funktioniert, hat man ja schon beim
Christiansen-Kasparov-Skandal gemerkt.

Achja: Ich erwarte von Ihnen, daß Sie auch den Kinowerbespot “Schon
GEZahlt?” ändern - korrekt muß es heißen: “Haben Sie sich schon als
Rundfunkteilnehmer angemeldet und die gesetzlichen Rundfunkgebühren
entrichtet?”

Mit freundlichen Grüßen,

Jens Müller
(zahlender Rundfunkteilnehmer)

——————

Lieber Herr Müller,

Sie beziehen sich in ihrer E-Mail an uns auf das Unterlassungsschreiben der
Gebühreneinzugszentrale
in Köln (GEZ) an das Berliner Internetportal ?akademie.de?. Wir haben uns
bei der GEZ informiert
und stellen den Sachverhalt wie folgt klar:

Der GEZ ging es in ihrem Unterlassungsschreiben an ?akademie.de? in erster
Linie um die Korrektur
falscher Behauptungen über die Tätigkeit der GEZ. Im eigenen Interesse und
im Interesse der
Bevölkerung. Zumal die GEZ einen gesetzlichen Auftrag hat. Innerhalb der 32
zu korrigierenden
Aussagen bezogen sich nur zwei auf falsche Begriffe. ?akadmie.de? hat das
umstrittene Angebot
bereits aus dem Netz genommen. Über ihre Bevollmächtigten hat ?akademie.de?
schriftlich
angekündigt, Teile der beanstandeten Äußerung künftig nicht mehr zu
verwenden. Deshalb
verzichtet die GEZ darauf, gegen die verfälschende Verwendung der
umstrittenen Begriffe
vorzugehen.

Mit freundlichen Grüßen

SÜDWESTRUNDFUNK
Rundfunkgebühren
70150 Stuttgart

e-mail: Rundfunkgebuehren@swr.de

7: Hallo GEZ geplagte, ich

Hallo GEZ geplagte,

ich versuche mal, das ganze ohne "nicht existente Bezeichnungen" auszudrücken:

Die Gebühreneinzugszentrale hat meiner Auffassung nach nur den einen Zweck, zugesandte Befreiungsanträge zu ignorieren, und dadurch entstehende Kosten für eben diese Ignoranz zu verwenden. Ich bin wirklich kurz davor, sämtliche Empfangsgeräte - Radio, Fernseher, Handy usw. zu Klump zu hauen, mir die Entsorgung eben dieser Geräte durch die Abfallentsorgung bestätigen zu lassen, die GEZ abzumelden, und danach einfach meine Ruhe zu genießen.

Anders kommt man als Hartz4 Empfänger anscheinend nicht um die Gebühren nebst Mahnkosten. Die Gebühren zu begleichen übersteigt mein Budget, Schreiben an die GEZ werden nur als Einschreiben (mit 4fachem Porto gegenüber normalem Brief) akzeptiert, wobei auch ein Einschreiben nicht garantiert, daß die GEZ auf Befreiungsanträge überhaupt reagiert.

Beispiel, wie bei mir geschehen:

Antrag auf Befreiung abgeschickt am 13.6.09
Ankunft des Schreibens laut Auskunft der Post am 16.6.09
Mahnung über die Gebühren am 14.8.09, wobei keinerlei Information beilag, ob überhaupt ein Antrag angekommen sei.

Über so viel Ignoranz und Abzockenergie kann ich nur den Kopf schütteln.

In diesem Sinne würde ich eine Gemeinschaftsklage gegen die GEZ anstreben, falls sich genug ähnlich geschädigte zusammenschließen würden.

Für rege Teilnahme bedanke ich mich schon jetzt

ein genervter GEZ geplagter

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