Die FAZ online hat eine übersichtliche und für Nichtjuristen verständliche Zusammenfassung der juristischen Scharmützel um die von der GDL geplanten Warnstreiks der Lokführer veröffentlicht.
Insbesondere dieser Absatz lässt wohl einige Anwälte auf Mandate hoffen:
Können verspätete Fahrgäste die GDL auf Schadenersatz verklagen?Fahrgäste und Unternehmen, denen durch Streiks ein Schaden entsteht, können sich an ihren Vertragspartner, die Deutsche Bahn halten. Diese kann wiederum – sofern die Streiks rechtswidrig sind – die GDL in Regress nehmen.
Trackback URL für diesen Eintrag:
http://ra-kadelke.de/trackback/56
1: Da freut man sich doch als
Da freut man sich doch als Anwalt!
2: Wobei der nachweisbare
Wobei der nachweisbare Schaden (und damit der Streitwert) regelmäßig sehr überschaubar sein dürfte.
3: Regelmässig schon. Aber es
Regelmässig schon. Aber es kommt natürlich drauf an, welchen wichtigen Termin man verpassen könnte...
Kommentar hinzufügen