Klage von Scientology gescheitert

Mit Beschluss des OVG Hamburg vom 10. Juli 2007 wurde ein Verfahren gegen die Leiterin der bei der Behörde für Inneres angebundenen Arbeitsgruppe Scientology, Ursula Caberta, eingestellt. Die Scientology-Organisation hatte versucht, durch eine Klage beim Verwaltungsgericht Hamburg Caberta verschiedene Äußerungen untersagen zu lassen, die sie im Rahmen ihrer Aufklärungsarbeit als Leiterin der Arbeitsgruppe getroffen hat.
So hat das Gericht die Feststellung von Caberta, dass es sich bei der Teilorganisation von Scientology - der Kommission für Verstöße der Menschenrechte in der Psychiatrie (KVPM) - um einen radikalen Arm von Scientology-Organisation handelt, nicht beanstandet. Vordergründig prangere die KVPM Missstände über Menschenrechtsverstöße an, tatsächlich versuche sie jedoch auf diese Art und Weise Menschen in die Scientology-Organisation hineinzuziehen.
Auch hat das Gericht die Äußerung Cabertas für zulässig erklärt, dass durch das Buch „Kinder-Dianetik“ die Behauptung der Scientology-Organisation, „Kinder hätten in der Organisation ein ganz normales Leben“, als widerlegt angesehen werden kann.

Quelle: Pressemitteilung des Hamburger Senats.

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