Nachdem der Gerichtshof der Europäischen Freihandelszone bereits im März diesen Jahres das norwegische Glücksspielautomatenmonopel für mit europäischem Wirtschaftsrecht vereinbar erklärt hatte, stärkt er diese Rechtsprechung nun mit seiner Entscheidung vom 30.05.2007.

Danach kann ein Mitgliedsstaat mit einem Glücksspielmonopol das Angebot von Glücksspiel aus dem Ausland und die Werbung hierfür unterbinden ohne Rücksicht darauf, ob das Angebot im Ursprungsland zulässig ist.

Quelle: ISA-Casinos

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