Bundesländer veröffentlichen Rechtsprechungsdatenbanken

Die Länder Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein haben im Internet Entscheidungen der Gerichte und Staatsanwaltschaften veröffentlicht.

Die Datenbanken lassen sich von jedermann kostenlos nutzen. Die Entscheidungen scheinen in Baden-Württemberg seit 2002, in Schleswig-Holstein seit 2005 erfast zu sein.

Die erlauben die Nutzung, nicht aber die Speicherung der Dokumente. Inwieweit diese mit dem Urheberrecht in Einklang zu bringen sind, ist fraglich.

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