Wie die Gerichtspressestelle des Oberlandesgerichts Hamburg heute mitteilt, hat das Landgericht Hamburg heute den Antrag der GEMA und anderer Verwertungsgesellschaften auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen YouTube mangels Eilbedürftigkeit zurückgewiesen.

Die Antragstellerinnen wollten im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes bezogen auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erreichen, dass YouTube verboten wird, insgesamt 75 Kompositionen aus dem von den Antragstellerinnen als Verwertungsgesellschaften beanspruchten Musikrepertoire über den Dienst „You Tube“ im Internet öffentlich zugänglich zu machen.

Was haben Notburga, Immacolata und Inmaculada gemeinsam?

Wenn Sie jetzt aus der Pistole geschossen antworten können, dass all das Frauennamen sind, die auf 'a' enden, dann haben Sie das Zeug dazu, bei den Call-In-Shows auf 9live und Konsorten richtig abzusahnen.

Allen anderen sei der Artikel von Stefan Niggemeier empfohlen.

Die übrigen gesuchten Frauennamen, die auf 'a' enden, lauteten übrigens Fatoumata, Fearchara, Femmechina, Fionnghuala, Flordeliza, Rizalia, Boglarka. Das lag mir nicht unbedingt auf der Zunge.

Privatpersonen können auf Unterlassung, nicht dagegen auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn ihr nicht ausreichend gesicherter WLAN-Anschluss von unberechtigten Dritten für Urheberrechtsverletzungen im Internet genutzt wird. Das hat der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden.

Der u. a. für Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass Google nicht wegen Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen werden kann, wenn urheberrechtlich geschützte Werke in Vorschaubildern ihrer Suchmaschine wiedergegeben werden.

Datenschutz 2010: Google Homeview

Deutschland ist bereit. Bereit für Google Homeview. Sie machen nicht mit? Dann stellen wir Ihnen Google ab!

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts dürfen sich die Bürgerinnen und Bürger als Sieger feiern - ihre Grundrechte sind gestärkt und der Legislative enge Grenzen für die Einschränkung derselben auferlegt. Die Strafverfolgungsbehörden wird das Urteil weniger freuen. Weniger dürften sich aber auch die von der Vorratsdatenspeicherung massiv betroffenen Internetprovider freuen. Ihnen wurde zunächst ins Stammbuch geschrieben, dass die immensen Kosten für die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung nicht übermäßig belastend und damit hinnehmbar seien:

Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig ist. Die gespeicherten Daten seien unverzüglich zu löschen.

Der Chaos Computer Club (CCC) Mainz hat sich die Mühe gemacht, und den gegenwärtigen Stand des Entwurfs zum Jugendmedienschutz-Staatsbertrags (JMStV; Stand: 18.02.2010) mit der derzeit geltenden Fassung sowie der vielfach kritisierten Fassung vom 07.12.2009 verglichen und die Änderungen übersichtlich dargestellt.

GEZ Werbung in sympathisch

Wie man die neuen Medien gekonnt für ein eigentlich unangenehmes Thema nutzt, zeigt derzeit die mit der deutschen Gebühreneinzugszentrale vergleichbare Radiotjänst in Schweden.

Wer schon immer mal gebührend als Held gefeiert werden wollte, darf sein Konterfei in einen Werbefilm einspielen und anschließend den Link dazu versenden. Der Film sieht dann verblüffend gut aus.

Pressebericht: Schriftart in HADOPI Logo unrechtmäßig verwendet

Manche Geschichten schreibt nur das Leben. Da bemühen sich in Frankreich seit Jahren Lobbbyisten und Regierung um möglichst weitreichenden Schutz von kreativen Inhalten auch im Internet. Internetnutzern droht nun der Entzug des Internetzugangs, wenn die ihnen zugewiesene IP-Adresse zum unerlaubten Austausch urheberrechtlich geschützten Materials genutzt wird. Es wird ein entsprechendes Gesetz erlassen und eine passende Behörde aus dem Boden gestampft. Eine Behörde benötigt in diesen Zeiten ein modernes Logo, und das hat Frédéric Mitterrand, Minister für Kultur und Kommunikation und der Neffe des früheren Staatspräsidenten François Mitterrand, nun stolz der Öffentlichkeit präsentiert.

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