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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Prof. Dr. Johannes Caspar, hat sein Internetangebot von der Internetseite der Stadt Hamburg genommen, nachdem sich herausgestellt hatte, dass die auf dem Internetportal hamburg.de eingesetzte Tracking-Software den datenschutzrechtlichen Anforderungen nicht genügt. [Update: Es handelt sich hierbei nicht wie ursprünglich behauptet um Google Analytics, sondern um eine Tracking-Software der IVW. Der Schritt des Datenschutzbeauftragten stand insoweit auch nicht in Verbindung mit den Verhandlungen mit Google.
Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Frage entschieden, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf Vergütung für eine Leistung, die unter Einsatz übernatürlicher, magischer Kräfte und Fähigkeiten erbracht werden soll (hier: Lebensberatung in Verbindung mit Kartenlegen), besteht.
Dem Streitfall lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Weil die GEMA-Kosten explodiert seien, will der Märkte und Aktionskreis City (kurz MAC) in Aachen dieses Jahr auf dem Weihnachtsmarkt auf das Abspielen von Weihnachtsmusik verzichten, berichten die Aachener Nachrichten.
Die Kosten für die Gema-Gebühren sind explodiert
, sagt MAC-Geschäftsführer Manfred Piana. Statt wie bisher pauschal 4.000 EUR sollen nun laut dem Bericht 12.000 EUR fällig werden.
Wie die Gerichtspressestelle des Oberlandesgerichts Hamburg heute mitteilt, hat das Landgericht Hamburg heute den Antrag der GEMA und anderer Verwertungsgesellschaften auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen YouTube mangels Eilbedürftigkeit zurückgewiesen.
Die Antragstellerinnen wollten im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes bezogen auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erreichen, dass YouTube verboten wird, insgesamt 75 Kompositionen aus dem von den Antragstellerinnen als Verwertungsgesellschaften beanspruchten Musikrepertoire über den Dienst „You Tube“ im Internet öffentlich zugänglich zu machen.
Wenn Sie jetzt aus der Pistole geschossen antworten können, dass all das Frauennamen sind, die auf 'a' enden, dann haben Sie das Zeug dazu, bei den Call-In-Shows auf 9live und Konsorten richtig abzusahnen.
Allen anderen sei der Artikel von Stefan Niggemeier empfohlen.
Die übrigen gesuchten Frauennamen, die auf 'a' enden, lauteten übrigens Fatoumata, Fearchara, Femmechina, Fionnghuala, Flordeliza, Rizalia, Boglarka. Das lag mir nicht unbedingt auf der Zunge.
Privatpersonen können auf Unterlassung, nicht dagegen auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn ihr nicht ausreichend gesicherter WLAN-Anschluss von unberechtigten Dritten für Urheberrechtsverletzungen im Internet genutzt wird. Das hat der u. a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden.
Der u. a. für Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass Google nicht wegen Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen werden kann, wenn urheberrechtlich geschützte Werke in Vorschaubildern ihrer Suchmaschine wiedergegeben werden.
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