Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts dürfen sich die Bürgerinnen und Bürger als Sieger feiern - ihre Grundrechte sind gestärkt und der Legislative enge Grenzen für die Einschränkung derselben auferlegt. Die Strafverfolgungsbehörden wird das Urteil weniger freuen. Weniger dürften sich aber auch die von der Vorratsdatenspeicherung massiv betroffenen Internetprovider freuen. Ihnen wurde zunächst ins Stammbuch geschrieben, dass die immensen Kosten für die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung nicht übermäßig belastend und damit hinnehmbar seien:
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Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig ist. Die gespeicherten Daten seien unverzüglich zu löschen.
Der Chaos Computer Club (CCC) Mainz hat sich die Mühe gemacht, und den gegenwärtigen Stand des Entwurfs zum Jugendmedienschutz-Staatsbertrags (JMStV; Stand: 18.02.2010) mit der derzeit geltenden Fassung sowie der vielfach kritisierten Fassung vom 07.12.2009 verglichen und die Änderungen übersichtlich dargestellt.
Wie man die neuen Medien gekonnt für ein eigentlich unangenehmes Thema nutzt, zeigt derzeit die mit der deutschen Gebühreneinzugszentrale vergleichbare Radiotjänst in Schweden.
Wer schon immer mal gebührend als Held gefeiert werden wollte, darf sein Konterfei in einen Werbefilm einspielen und anschließend den Link dazu versenden. Der Film sieht dann verblüffend gut aus.
Manche Geschichten schreibt nur das Leben. Da bemühen sich in Frankreich seit Jahren Lobbbyisten und Regierung um möglichst weitreichenden Schutz von kreativen Inhalten auch im Internet. Internetnutzern droht nun der Entzug des Internetzugangs, wenn die ihnen zugewiesene IP-Adresse zum unerlaubten Austausch urheberrechtlich geschützten Materials genutzt wird. Es wird ein entsprechendes Gesetz erlassen und eine passende Behörde aus dem Boden gestampft. Eine Behörde benötigt in diesen Zeiten ein modernes Logo, und das hat Frédéric Mitterrand, Minister für Kultur und Kommunikation und der Neffe des früheren Staatspräsidenten François Mitterrand, nun stolz der Öffentlichkeit präsentiert.
1. Zueignungsabsicht liegt dann nicht vor, wenn der Täter die Sache dem Berechtigten nur entzieht oder diesem lediglich wegnimmt, um den Berechtigten zu ärgern. Der auf Hass oder Rachegefühlen beruhende Schädigungswille gegen ein Opfer begründet beim Täter noch keine Zueignungsabsicht. Die Zueignungsabsicht fehlt, wenn der Täter die Sache nur wegwerfen, zerstören oder sonst beseitigen will.
2. Zur Frage der Notwehr gegen eine Beleidigung, die von einem solchen sogenannten „Anti-Schal“ ausgeht.
Auf die Berufung des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Nauen vom 02.04.2007 – Gz.: 35 Ls 490 Js 22331/06 (42/06) – aufgehoben.
Der Angeklagte ist schuldig der Nötigung.
Interessant. Laut der Mitarbeiterin im örtlichen magentafarbenen Shop habe ich mit meinem Netzbetreiber vertraglich vereinbart, dass mir keine Gewährleistungrechte gegen ihn zustehen und ich Ansprüche wegen Mängeln am Vertragshandy alleine im Rahmen der Garantie des Herstellers diesem gegenüber innerhalb der Garantiedauer von einem Jahr geltend machen kann. Danach seien nur noch kostenpflichtige Reparaturen möglich.
Bei dieser Aussage blieb die Mitarbeiterin auch noch, nachdem sie mit ihrem Vorgesetzten sowie der Serviceabteilung Rücksprache gehalten hat.
Warum bekommt man solche Aussagen nur auch auf Nachfrage nie schriftlich?
Der Kläger wurde im Jahr 1993 zusammen mit seinem Bruder wegen Mordes an dem Schauspieler Walter Sedlmayr zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Im Januar 2008 wurde er auf Bewährung entlassen. Er verlangt von einem in der Republik Österreich geschäftsansässigen Medienunternehmen, es zu unterlassen, über ihn im Zusammenhang mit der Tat unter voller Namensnennung zu berichten. Das beklagte Unternehmen hielt auf seiner Internetseite bis zum 18. Juni 2007 eine auf den 23. August 1999 datierte, von einem anderen Anbieter übernommene Meldung zum freien Abruf durch die Öffentlichkeit bereit. Darin hieß es unter Nennung des Vor- und Zunamens des Klägers wie seines Bruders wahrheitsgemäß u.
Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco e.V. kritisiert das Vorgehen des Bundeskriminalamtes bei der Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten in Kommunikationsnetzen. Das Bundeskriminalamt erarbeitet ohne Rechtsgrundlage eine technische Richtlinie, denn das entsprechende Bundesgesetz ist noch nicht in Kraft getreten. Darüber hinaus wurde die Richtlinie als Verschlusssache klassifiziert, so dass eine Diskussion in der Öffentlichkeit nicht möglich ist.
Haftungsauschlüsse wirksam zu formulieren, ist nicht ganz einfach. Schwieriger, als es sich das Auto & Technik Museum Sinsheim vorstellt, ist es allemal. Man sollte hier aber jedenfalls auf der Hut vor den allgegenwärtigen Museumswärtern sein.
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